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Rechtswissenschaftliche Einordnung des Metaverse: Prof. Dr. Susanne Beck bei Tagung des Deutschen Ethikrats

Rechtswissenschaftliche Einordnung des Metaverse: Prof. Dr. Susanne Beck bei Tagung des Deutschen Ethikrats

© Christian Thiel | Deutscher Ethikrat

Mit Virtual-Reality-Brillen als Avatar in digitale Welten eintauchen – glaubt man den Visionen, ist das erst der Anfang. Denn das „Metaverse“ soll das Internet revolutionieren: Permanent, synchron und immersiv erlebbar sollen digitale Welten sein.“ So lauten die ersten Zeilen zur öffentlichen Tagung „Lost in 'Metaverse'? Zur Verschränkung realer und digitaler Welten“, die am 15. November 2023 vom Deutschen Ethikrat in Erfurt veranstaltet wurde.

Neben einem vielseitigen Vortrags- und Diskussionsprogramm bot die Veranstaltung Ausstellungsflächen, die zum Erleben virtueller Realitäten einluden. Prof. Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE), Inhaberin des Lehrstuhls für Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie, ordnete in ihrem Vortrag das neue Feld der Metaversen rechtlich ein.

Weitere Informationen über die Veranstaltung finden Sie hier.

Über den Deutschen Ethikrat

Der Deutsche Ethikrat bearbeitet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Information der Öffentlichkeit und die Förderung der Diskussion in der Gesellschaft, die Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen.

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