Am 2. Juli 2026 veranstaltete das Team des Lehrstuhls von Frau Prof. Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE), die Podiumsdiskussion „Posten.Teilen.Schaden. – Strafrechtliche Perspektiven auf digitale Gewalt gegen Frauen“. Zu Gast war Dr. Lena Gumnior, MdB. Ihr gegenüber saß Prof. Dr. Susanne Beck. Die Moderation der Veranstaltung übernahm Dipl.-Jur. Reyhan Esra Karakoc.
Digitale Gewalt gegen Frauen stellt ein zunehmend sichtbares gesellschaftliches Problem dar. Ob sexualisierte Deepfakes, nicht-konsensuelle Bildveröffentlichungen, digitales Stalking oder sexualisierte Darstellungen im Internet, die Folgen für die Betroffenen sind erheblich. Zugleich stellt sich die Frage, ob das geltende Strafrecht diesen neuen Erscheinungsformen der Gewalt noch gerecht wird.
In ihrem Anfangsstatement stellte Dr. Lena Gumnior aktuelle Fälle vor, die erhebliche Strafbarkeitslücken im geltenden Recht verdeutlichen. Dabei wurde insbesondere auf Fälle heimlicher Aufnahmen von Frauen sowie auf die fehlenden strafrechtlichen Möglichkeiten hingewiesen, gegen bestimmte Formen digitaler und bildbasierter Gewalt vorzugehen. Digitale Gewalt, so wurde betont, ist für Betroffene in der Schwere der Belastung vergleichbar zu körperlichen Übergriffen.
Prof. Dr. Beck ordnete die Problematik aus rechtswissenschaftlicher Perspektive ein. Das Strafrecht stoße bei digitalen Formen sexualisierter Gewalt an seine strukturellen Grenzen. Da Strafrecht stets erst nach einer bereits eingetretenen Rechtsverletzung eingreife, bedürfe es daneben weiterer gesellschaftlicher und präventiver Maßnahmen.
Einen Schwerpunkt der Veranstaltung bildete die Diskussion der aktuellen Gesetzgebungsvorhaben zur Reform des § 184k. Dabei wurden der Gesetzentwurf der Grünen-Bundestagsfraktion und der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vorgestellt und miteinander verglichen. Diskutiert wurden insbesondere die Reichweite der Tatbestände und die Art der Erfassung von Deepfakes. Aus rechtsdogmatischer Sicht wurde deutlich, dass die Entwicklung neuer Straftatbestände erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Einerseits bedarf es hinreichend bestimmter Regelungen, andererseits müssen die Normen offen genug formuliert sein, um den vielfältigen Erscheinungsformen digitaler Gewalt gerecht zu werden.
Darüber hinaus wurde die gesellschaftliche Dimension des Themas in den Blick genommen. Die Diskussion machte deutlich, dass digitale Gewalt häufig zu einem Rückzug von Frauen aus öffentlichen und digitalen Räumen führt und damit auch Auswirkungen auf demokratische Teilhabe und öffentliche Debatten hat. Zudem wurden die Verantwortung von Plattformbetreibern sowie die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Bildung und Sensibilisierung junger Menschen, hervorgehoben.
Auch das Publikum beteiligte sich mit zahlreichen Fragen an der Diskussion. Dabei wurden unter anderem die Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt, die Rolle gesellschaftlicher Machtstrukturen, die Belastungen von Strafverfahren für Betroffene sowie die Grenzen und Möglichkeiten staatlicher Regulierung digitaler Räume thematisiert.
Die Veranstaltung machte deutlich, dass digitale Gewalt gegen Frauen nicht allein durch das Strafrecht bewältigt werden kann. Neben rechtlichen Reformen bedarf es gesellschaftlicher Sensibilisierung, besserer Unterstützungsstrukturen für Betroffene sowie einer stärkeren Verantwortung von Plattformen und digitalen Akteuren.
Das Lehrstuhl-Team von Frau Prof. Dr. Beck bedankt sich nochmals herzlich bei Dr. Lena Gumnior, MdB sowie bei allen Zuschauer:innen für die zahlreichen Beiträge und die engagierte Diskussion.
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